VT
Christian Wulff muss vor Gericht
Ex-Bundespräsident Wulff: Prozess wegen Vorteilsnahme |
Christian Wulff muss sich vor
Gericht verantworten: Das Landgericht Hannover hat entschieden, die
Anklage gegen den Ex-Bundespräsidenten zuzulassen. Es geht um
Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung - und um weniger als 800 Euro.
Hannover - Das Landgericht Hannover hat entschieden: Im Fall des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff
und des Filmfinanziers David Groenewold wird es zum Hauptverfahren
kommen. Der Prozess soll am 1. November in Hannover beginnen. Das erfuhr
der SPIEGEL aus Justizkreisen.
Das Gericht um den zuständigen Richter Frank Rosenow weicht allerdings von der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft leicht ab. Denn der Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit wurde auf das Delikt Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme zurückgeschraubt. Die Staatsanwaltschaft wandelte die Vorwürfe erst kurz vor der Anklage in ein Bestechungsdelikt um. Das Ermittlungsverfahren 4212 Js 12184/12 gegen Groenewold und Wulff war umfangreich: vier Staatsanwälte, bis zu 24 Polizisten, 20000 Seiten in den Akten, mehr als 100 Zeugen. Doch die Vorwürfe gegen Wulff und seinen Kumpel Groenewold sind im Verlauf der Ermittlungen immer weiter geschrumpft.
Was bleibt, ist ein Trip nach München, 2008, zum Oktoberfest. Damals hatte der Filmmanager einen Teil der Hotelrechnung im Bayerischen Hof übernommen und Wulff bald danach auf niedersächsischem Amtspapier einen Bettelbrief für Groenewold geschrieben. Aus Sicht der Staatsanwälte eine strafbare Handlung.
Doch so richtig sah man offenbar selbst bei der Staatsanwaltschaft keinen Grund, der einen Prozess wegen weniger als 800 Euro unbedingt nötig gemacht hätte. Deshalb unterbreitete man beiden Beschuldigten ein Angebot: Einstellung gegen Geldauflage. Doch Wulff und Groenewold lehnten ab - sie halten sich für unschuldig und wollen das auch vom Gericht bestätigt haben.
Mit der Entscheidung, die Vorwürfe auf Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme zu reduzieren, ergibt sich noch eine ganz neue Perspektive auf das Verfahren. Die Verteidiger von Wulff und Groenewold werden wohl Aufklärung von der Justiz fordern, wie die jetzt verkündete Entscheidung bereits deutlich früher von der Presse veröffentlicht werden konnte.
Zeit genug für die Aufarbeitung hat sich die Kammer schon mal reserviert: Verhandelt werden soll montags und donnerstags ganztägig ab neun Uhr morgens. Sollte der Prozess sogar bis 2014 dauern, will das Gericht zumindest noch jeden Montag tagen.
Das Gericht um den zuständigen Richter Frank Rosenow weicht allerdings von der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft leicht ab. Denn der Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit wurde auf das Delikt Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme zurückgeschraubt. Die Staatsanwaltschaft wandelte die Vorwürfe erst kurz vor der Anklage in ein Bestechungsdelikt um. Das Ermittlungsverfahren 4212 Js 12184/12 gegen Groenewold und Wulff war umfangreich: vier Staatsanwälte, bis zu 24 Polizisten, 20000 Seiten in den Akten, mehr als 100 Zeugen. Doch die Vorwürfe gegen Wulff und seinen Kumpel Groenewold sind im Verlauf der Ermittlungen immer weiter geschrumpft.
Was bleibt, ist ein Trip nach München, 2008, zum Oktoberfest. Damals hatte der Filmmanager einen Teil der Hotelrechnung im Bayerischen Hof übernommen und Wulff bald danach auf niedersächsischem Amtspapier einen Bettelbrief für Groenewold geschrieben. Aus Sicht der Staatsanwälte eine strafbare Handlung.
Doch so richtig sah man offenbar selbst bei der Staatsanwaltschaft keinen Grund, der einen Prozess wegen weniger als 800 Euro unbedingt nötig gemacht hätte. Deshalb unterbreitete man beiden Beschuldigten ein Angebot: Einstellung gegen Geldauflage. Doch Wulff und Groenewold lehnten ab - sie halten sich für unschuldig und wollen das auch vom Gericht bestätigt haben.
Mit der Entscheidung, die Vorwürfe auf Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme zu reduzieren, ergibt sich noch eine ganz neue Perspektive auf das Verfahren. Die Verteidiger von Wulff und Groenewold werden wohl Aufklärung von der Justiz fordern, wie die jetzt verkündete Entscheidung bereits deutlich früher von der Presse veröffentlicht werden konnte.
Zeit genug für die Aufarbeitung hat sich die Kammer schon mal reserviert: Verhandelt werden soll montags und donnerstags ganztägig ab neun Uhr morgens. Sollte der Prozess sogar bis 2014 dauern, will das Gericht zumindest noch jeden Montag tagen.
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